Fotoharmonie Rebecca Schaub
AGB
Umfang der Arbeit
1.1 Die Fotografin führt folgende fotografische Arbeit aus
- Hilfestellung zu Location und Outfit.
- Gesamt und halbportrait aufnahmen
- Aufbereitung des Bildmaterials
1.2 Die fotografische Arbeit erfolgt:
- digital mit der Spiegelreflexkamera Nikon D850 und mit der Systemkamera Nikon Z8
- in Farben und auf wunsch des Kunden auch in schwarz/weiss
1.3 Die technische und künstlerische Gestaltung der fotografieschen Arbeit liegt im freien Ermessen der Fotografin
1.4 Die Fotografin führt die fotografische Arbeit persönlich aus. Kann die Fotografin die fotografische Arbeit wegen nicht zu vertretenden Umständen (z.B. höhere Gewalt, plötzliche Krankheit, Unfall ect.) nicht ausführen, informiert sie die Kunden unverzüglich darüber.
Übergabe des Bildmaterials
2.1 Das vom Fotografen aufbereitete Bildmaterial ist dem Kunde bis zu 2 Wochen nach Fototermin abzugeben.
2.2 Die Bilder werden in einer Galerie mithilfe eines Zugangslink dem Kunde übergeben.
Vergütung und Termine
3.1 Für Locations ausserhalb von Baselstadt und umgebung (Allschwil, Binnigen, Birsfelden, Münchenstein, Muttenz) wird eine Reisentschädigung zum Preis kalkuliert. Dies beträgt die kosten des ÖV ticket.
3.2 Ein Termin muss 24 stunden vor Terminbeginn abgesagt werden, ansonsten wird der Termin verrechnet. Dies gilt nicht bei einem Arztzeugnis oder bei Absprache aufgrund des Wetterverhältnis.
3.3 Ein Termin besteht dann wenn diese mündlich, über Instagram, Whatsap oder diesen Kontakformular von beiden Seiten Terminiert wurde.
Rechte an der fotografischen Arbeit
4.1 Eigentums- und Urheberrecht der fotografischen Arbeit liegt bei der Fotografin
4.2 Die Kunden dürfen die fotografische Arbeit an dritter weiter gegeben und sie ins Internet stellen sofern die Fotografin erwähnt wird
4.3 Die fotografische Arbeit darf NICHT vom Kunde überarbeitet werden.
4.4 Die Fotografin ist berechtigt, das Bildmaterial unentgeltlich, zeitlich und räumlich uneingeschränkt in veränderter oder unveränderter Form zu veröffentlichen. Davon ausgeschlossen sind Bilder von Kindern unter 14 Jahren. Hierfür benötigt es die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Hochzeiten
5.1 Für Hochzeitsbuchungen gelten spezielle Regelungen zu Leistungen und Zahlungen. Diese werden nach dem Kennenlerngespräch mit der Fotografin besprochen und Vertraglich unterzeichnet.